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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung & Vertragsabschluss

Durch die Buchung, bietet der Teilnehmer dem Veranstalter “Da-Schluchtler – Canyoningtours” einen verbindlichen Vertragsabschluss an. Die Buchung kann schriftlich und per eMail erfolgen. Sie wird von uns schriftlich – per eMail – bestätigt und ist somit verbindlich.
Welche Leistungen genau vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Tourenbeschreibung auf der Homepage und aus der Auflistung in der Buchungsbestätigung. Die enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend.

2. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt im Voraus bei Anmeldung. Bei kurzfristigen Buchungen bis 14 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag fällig und per Zahlungsbeleg nachzuweisen. Zahlungen sind auf das Konto von Jörg von Dall’Armi, Deutsche Bank,  IBAN: DE95 7007 0024 0368 1194 00 zu überweisen.

Gutscheine sind nur dann gültig, wenn der Gutscheinbetrag vor Einlösung des Gutscheins auf unserem Konto eingegangen ist.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer – Stornoregelungen

Sie können jederzeit von der Buchung zurücktreten. Dabei verrechnen wir folgende Stornogebühren:

  • bis 4 Wochen: 25% des Ticketpreises
  • 28 bis 10 Tage:  50%
  • 9 bis 5 Tage:  80%
  • 4 bis 1 Tag: 100%
  • Nicht-Anreise: 100%

Bei Nichterscheinen (egal aus welchem Grund) sowie verspätetem Erscheinen zur Tour hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Buchungskosten.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bei 1/2- und 1-Tagesprogrammen bis 1 Tag und bei Mehrtagesangeboten bis 1 Woche vor Kursbeginn entschädigungslos zurücktreten. Der Kunde erhält einen Ausweichtermin bzw. einen Gutschein. Die Touren werden nur bei sicheren Witterungsbedingungen und Wasserständen durchgeführt. Dies kann oft erst vor Ort entschieden werden. Wenn die Tour aus Sicherheitsgründen abgesagt werden muss, bekommen Sie Ihre Kosten in Form eines Gutscheins erstattet. Reisekosten werden nicht erstattet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Fall einer Absage, die für uns entstandenen Kosten berechnen müssen.

5. Preis- und Programmänderungen

Sollte aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder äußeren Umständen ( Wetterumsturz, zu hoher oder zu niedriger Wasserstand, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw… ) eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter und der Canyoningguide das Recht der Änderung oder Absage ( auch nach Programmbeginn ) von Touren und Programmen vor. Der Veranstalter ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

6. Allgemeine Pflichten und Voraussetzungen zur Teilnahme an Touren

  • Jeder Teilnehmer an Touren von “Da-Schluchtler – Canyoningtours” ist sich darüber im Klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Pauschalreise bietet. Touren vom Veranstalter werden von geprüften Canyoningguides geführt. Die Ausrüstung entspricht den Sicherheitsnormen und ist auf dem neuesten Stand. Am Beginn jeder Tour wird eine Einweisung vom Canyoningguide erteilt. Die Risiken sind vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Canyoningguides von “Da-Schluchtler – Canyoningtours” sind staatlich geprüft und haben daher einen Top-Ausbildungsstand, auch in Erster Hilfe.
  • Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
  • Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Der Teilnehmer muss sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden.
  • Die Teilnehmer haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Canyoningguides zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour haben sich gegenseitig zu unterstützen.
  • Der Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt und optimalen Sitz überprüfen. Verletzungen, Schäden oder sonstige Mängel sind dem Canyoningguide unverzüglich zu melden. Blaue Flecken und Schürfwunden können bei dieser Sportart vorkommen.
  • Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht genau vorhersagen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwerte. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
  • Die An- und Abreise zu den Tourengebieten erfolgt mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Amtsgericht Miesbach.
  • Preis- oder Programmänderungen sowie Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

7. Ersatzperson

Bis vor Tour- oder Reisebeginn kann der gebuchte Teilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.

8. Ausschlussgründe

Der Veranstalter oder der Canyoningguide ist berechtigt, Teilnehmer die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Erfüllt ein Teilnehmer nicht die für die Teilnahme an der Tour notwendigen Voraussetzungen kann er von der Tour ausgeschlossen bzw. eine begonnene Tour abgebrochen werden.
Tritt ein Ausschlussgrund während einer bereits begonnenen Tour auf, so verrechnet der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Buchungssumme. Wird eine Tour abgebrochen, so werden 100% Stornokosten (von sämtlichen Personen, die vom Abbruch betroffen sind) verrechnet.

9. Haftung

Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche unabhängig vom Rechtsgrund gegenüber dem Veranstalter und den Canyoningguides wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
Der Veranstalter und die Canyoningguides haften nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Die Teilnehmer sind selbst verantwortlich und haben jederzeit den Anweisungen des Canyoningguides Folge zu leisten.

10. Besondere Bedingungen für Canyoningtouren

  • Bei der Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung im Umgang mit dieser Ausrüstung. Die Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu behandeln.
  • Der Teilnehmer hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, Verhaltensregeln und Technik der Canyoningbegehung vor Antritt der Tour durch den Canyoningguide zu unterziehen.
  • Die Begehung eines Canyons erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Canyoningguide zeigt, wie man sich bewegen muss.
  • Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht der Canyoningguides begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen. Der Helm darf somit nicht abgenommen werden.
  • Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
  • Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningguide nicht abreißt.
  • Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass während der Tour Gurte, Helme, Karabiner sowie Ausrüstungsgegenstände immer geschlossen sind. Nach Pausen ist der zuvor beschriebene Zustand wieder selbständig herzustellen.
  • Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningguides darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningguide bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningguide mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten (z.B. Abseilen) für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng am Körper verschränkt und mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
  • Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningguides diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.
  • Der Teilnehmer bestätigt, dass er die für anspruchsvolle Touren erforderliche Canyoningerfahrung besitzt.